Urheberrechtsschutz von Werbetexten und Produktbeschreibungen

2011-11-18 13:44

OLG Köln, Urteil vom 30.09.2011, Aktenzeichen 6 O 82/11 – Produktbeschreibungen, die einen einheitlichen Aufbaustil zeigen, können in ihrer Gesamtheit urheberrechtsschutzfähig sein

Die Urheberrechtsschutzfähigkeit von Texten ist ein viel diskutiertes Thema. Insbesondere bei Werbetexten, wie Produktbeschreibungen wurde ein Urheberrechtsschutz zumeist abgelehnt, da bei diesen Texten in der Regel nicht die sogenannte erforderliche Schöpfungshöhe im Sinne des Urheberrechtsgesetzes angenommen werden kann. Dies führt dazu, dass zum Teil Produktbeschreibungen von Konkurrenten blind kopiert und für eigene Zwecke genutzt werden. Insofern ist die Entscheidung des OLG Köln beachtlich, da diese für die konkreten streitgegenständlichen Produktbeschreibungen einen Urheberrechtsschutz annimmt.

 

Ausgangsfall:

Gegenstand des Streites waren diverse Produktbeschreibungen, die sich insbesondere durch einen einheitlichen Stil und ihre Ausführlichkeit und damit auch Länge auszeichneten. Diese sehr einheitlich gestalteten Werbetexte wurden von einem Konkurrenten 1:1 kopiert und auf der eigenen Homepage öffentlich zugänglich gemacht.

 

Zur Entscheidung:

Das OLG Köln hat hier als Berufungsgericht entschieden, dass der Antragsgegner zurecht vom LG Köln auf Unterlassung der Veröffentlichung und öffentlichen Zugänglichmachung der streitgegenständlichen Texte verurteilt wurde.

 

Hierzu führte das OLG Köln nochmals aus, dass grundsätzlich durchschnittlich gestaltete Werbetexte nicht das Urheberrecht geschützt werden, sondern nur ein urheberrechtlicher Schutz angenommen werden kann, wenn sich diese Werbetexte deutlich von anderen Werbetexten unterscheiden und somit eine deutliche überragende Durchschnittsgestaltung gegeben ist. Nur dann sei eine persönliche geistige Schöpfung des Urhebers im Sinne von § 2 Abs. 2 UrhG anzunehmen. Je länger ein Text hierbei sei, desto größer seien die Gestaltungsmöglichkeiten und desto größer sei auch die Wahrscheinlichkeit, dass dieser Text eine hinreichende eigenschöpferische Prägung erhält und sich eben damit von einer Durchschnittsgestaltung abzeichnet und somit einen Urheberrechtsschutz erlangt.

 

Dies hat das OLG Köln in dem zu entscheidenden Fall angenommen.

 

Das OLG Köln bejaht genauso wie das LG Köln den urheberrechtlichen Schutz vor allem aus dem Grund, dass die diesem Fall zugrunde liegenden Produktbeschreibungen einen einheitlichen Aufbau und in einem das Zielpublikum ansprechenden Stil gehalten sind. Insbesondere heben sich diese Produktbeschreibungen von anderen Produktbeschreibungen soweit ab, dass hier ein Überragen der Durchschnittsgestaltung gegeben ist.

 

Fazit:

Produktbeschreibungen als Werbetexte wurden in Rechtsprechung und Literatur fast durchgängig die urheberrechtliche Schutzfähigkeit versagt. Insoweit ist das Urteil des OLG Köln beachtlich. Im Ergebnis bedeutet dies gerade für den E-Commerce Bereich wo häufig Produktbeschreibungen von anderen Shops „geklaut“ werden, dass nun eine Möglichkeit besteht, dies auch aus Urheberrechtsgründen zu unterbinden. Voraussetzung ist hierfür allerdings, dass diese Produktbeschreibungen, sowie in dem Fall vom OLG Köln, die Gestaltung durchschnittlicher Produktbeschreibungen übersteigen. Dies kann dann beispielsweise wie in dem Fall vom OLG Köln dadurch gegeben sein, dass die Produktbeschreibungen sehr ausführlich und hierbei auch in einem einheitlichen Stil gefasst sind, sodass sie als Einheit ein Werk im Sinne des Urhebergesetzes darstellen.

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