11.05.2012
04.05.2012
2011-12-06 16:00
Bundesinnenminister Friedrich droht erneut mit einer Onlineregulierung, wenn Onlinenetzwerke die versprochene Selbstverpflichtung zu datenschutzkonformen Verhalten nicht freiwillig umsetzen.Die Anbieter haben in der Vergangenheit einen freiwilligen Kodex versprochen. Sollte dieser nicht ausreichen, müsse es flankierende gesetzliche Schritte geben, so Friedrich.
Nutzerdaten auf
Facebook sind leichte Beute. Wie leicht dokumentiert eine aktuelle Studie (hier als PDF) von
Forschern der University der British Columbia in Vancouver: Die Wissenschaftler
haben Programme auf das soziale Netzwerk losgelassen, die sich als reale Nutzer
ausgaben, um an persönliche Informationen anderer zu kommen. Das Ergebnis ist
erschreckend: Von rund 5.000 angeschriebenen Facebook-Nutzern reagierten knapp
1.000. Als direkte "Freunde" kamen die Programme sodann binnen acht
Wochen an sämtliche Daten von mehr als einer Million Facebook-Profilen.
Tests wie diese und Berichte von Datenschützern über ausufernde Datensammlungen
sowie einen schlampigen Umgang mit privaten Profilen ließen auch in Deutschland
den Ruf nach schärferer Regulierung lauter werden. Friedrich zog bisher eine Verpflichtung
der Branche zur Selbstregulierung vor. Nur für den Fall dass die Branche keine
"angemessenen Regelungen" anbiete, seien "flankierende
gesetzliche Schritte" denkbar. Die Drohung mit einem Datenschutzgesetz
soll auch als Druckmittel dienen, um das Management der Onlinenetzwerke zu
Zugeständnissen zu bewegen.
Präsident des Bundesverfassungsgerichts erwägt Überprüfung
Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Andreas Voßkuhle, warnt davor Facebook zu benutzen. Auf den Seiten des sozialen Netzwerkes zu surfen sei „eine risikogeneigte Tätigkeit“, sagte Voßkuhle in einem Interview mit dem „Focus“. „Die Bürger wissen zum Beispiel nicht, ob Daten nach der Löschung nicht doch noch aufbewahrt werden“. Dass Voßkuhle mit dieser Vermutung recht haben könnte, zeigte erst vor knapp einem Monat der 23-jährige Jurastudent Max Schrems. Er hatte bei Facebook eine CD-Rom mit den über ihn gespeicherten Daten angefordert. 1200 A4-Seiten umfasste die Sammlung, die ihm Facebook schickte. Darunter befanden sich auch diverse Daten, die Schrems längst gelöscht hatte.
Datenschützer bereiten angeblich Klage gegen Facebook vor
Die Onlineausgabe der Frankfurter Rundschau berichtete am 10.11.2011, dass unter anderem der Hamburger Datenschutzbeauftragte eine Klage gegen Facebook vorbereiten lasse. Die umstrittene automatische Gesichtserkennung auf Fotos soll so verhindert werden. Das soziale Onlinenetzwerk sei nicht der Aufforderung nachgekommen, die Funktion mit deutschen und europäischen Regelungen in Einklang zu bringen, erklärte der Hamburger Datenschutzbeauftragte Prof. Dr. Johannes Caspar am 10.11.2011. Nun bereite man eine Klage gegen Facebook vor.